Preisliste
für die Nutzung des Studios und der Location
Der Mietpreis beinhaltet:
- Nutzung Studio / Location incl. der gesamten Lichttechnik und verschiedenen Papierhintergründen (3,55 m breit) oder Stoffhintergründen sowie aller Requisiten und Accessoires
- Nutzung des Visa- und Schminkbereichs mit Bademantel und Handtüchern sowie des Gemeinschaftsbereichs mit Küche, der Stereoanlage und des Internetzugangs
- Kaffee, Tee und Softdrinks
- Einweisung in Benutzung von Lichttechnik und Hintergründen
Miete Studio / Wohnung als Fotolocation
- 2 Stunden Studio oder Fotolocation (Mindest-Mietzeit) 69,00 €
- jede weitere angefangene Stunde 19,00 €
- Tagespauschale Studio oder Fotolocation (8 Stunden) 169,00 €
- jede weitere angefangene Stunde 13,00 €
- Zuschlag für 6-10 Personen (je Stunde) 5,00 €
- Zuschlag ab 11 Personen (je Stunde) 10,00 €
Studioassistenz (Set- und Licht-Aufbau/Umbau)
je angefangene Stunde 26,00 €
Verbrauch/Verschmutzung Papierhintergründe
je lauf. Meter (3,55 m breit) 20,00 €
Nebelmaschine
Nutzungsgebühr incl. Verbrauchsmaterial 5,00 €
Hinweise:
Set- und Licht-Aufbau/Umbau sowie Visa/Schminken gelten als Mietzeit.
Jede angefangene Stunde zählt als volle Stunde.
Workshops oder Modelsharings dürfen von Studiomietern nur nach Absprache durchgeführt werden.
Alle Beträge sind sofort zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde (siehe AGB).
Diese Preisliste ist gültig ab November 2022. Vorherige Preislisten verlieren hiermit ihre Gültigkeit.
Gesetzliche Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen, da Kleinunternehmen im Sinne von §19 UStG.
Es gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Studio- und Raumvermietungen
I. Allgemeines
- Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen.
- Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden.
- Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH diese schriftlich anerkennt.
- Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Top-Light Studio Mönchengladbach GmbH.
II. Miete
- Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
- Die Miete versteht sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
- Die Benutzung von Equipment wie Licht, Stative ist in der Raummiete enthalten.
- Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Produktion einzuhalten. Vom Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH nicht verschuldeter verspäteter Produktionsbeginn wird voll berechnet.Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
- Vereinbarte Termine müssen spätestens 3 Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden, da sonst 50 % der Gesamtmiete als pauschaler Schadensersatz berechnet wird. Dies entfällt, wenn mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 2 Wochen gebucht und bezahlt wird.
- In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält die Inhaberin das Hausrecht und kann diese Räume jederzeit durch beauftragte Personen betreten.
- Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Casting, Location, Styling, Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.
III. Zustand der Räume
- Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu bestätigen. Bei Mietende muss das Studio im gleichen Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.
- Die Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH garantiert nicht, dass der Hintergrundkartons zu Mietbeginn völlig neu ist. Falls vom Mieter komplett neuer Hintergrundkarton gewünscht wird , so muss er dies bei der Anmietung angeben und die Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH wird den abzuschneidenden Teil in Rechnung stellen.
- Je nach Intensität der Raumnutzung und der Nutzung der Papierhintergründe behält sich die Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH vor, dem Mieter die Reinigung der Räume bzw. den Austausch des verschmutzten Hintergrundkartons zu berechnen, dies insbesondere bei Creme- u. Fettflecken etc.
IV. Eigentumsvorbehalt
Alle vom Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH vermieteten Geräte bleiben uneingeschränkt Eigentum des Inhabers. Verkauf, Verleih oder Überlassung an Dritte ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.
V. Haftung
- Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen und Modelle verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Geräte und der Raumeinrichtungen sind unverzüglich zu melden.
- Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, noch für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des Mietstudios.
VI. Zahlungsbedingungen
- Die Miete ist vor Anmietung zu entrichten.
- Nebenkosten sowie Zusatzleistungen, wie in Punkt II 7. aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und bezahlt.
- Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.
VII. Recht
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz der Top-Light-Studios Mönchengladbach GmbH.
