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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Studio- und Raumvermietungen

 

 

 

 

 

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von  Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferbedingungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots durch den Kunden.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen, Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Top-Light Studio Mönchengladbach GmbH.

 

II. Miete

 

1. Die vereinbarte Raummiete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
2. Die Miete versteht sich inklusive der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
3. Die Benutzung von Equipment wie Licht, Stative ist in der Raummiete enthalten.
4. Der Kunde ist verpflichtet, den vereinbarten Termin für Beginn und Ende der Produktion einzuhalten.

Vom Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH nicht verschuldeter verspäteter Produktionsbeginn wird voll berechnet.

Ein Anspruch auf weitere Überlassung bei Terminüberschreitung besteht nicht.
5. Vereinbarte Termine müssen spätestens 3 Tage vor geplantem Produktionsbeginn abgesagt werden, da sonst 50 % der Gesamtmiete als pauschaler Schadensersatz berechnet wird. Dies entfällt, wenn mit Absage ein Ausweichtermin innerhalb der nächsten 2 Wochen gebucht und bezahlt wird.
6. In sämtlichen dem Kunden überlassenen Räumen behält die Inhaberin das Hausrecht und kann diese Räume jederzeit  durch beauftragte Personen betreten.
7. Die Inanspruchnahme von Serviceleistungen wie Bildbearbeitung, Fotoassistenz, Casting, Location, Styling, Catering etc. können vereinbart werden, werden aber gesondert abgerechnet und sind nicht in der Raummiete enthalten.

 

III. Zustand der Räume

 

1. Die Räume werden in besenreinem Zustand vermietet. Der Zustand ist auf Sauberkeit und Vollständigkeit bei Mietbeginn vom Mieter zu bestätigen. Bei Mietende muss das Studio im gleichen Zustand übergeben werden. Die dafür notwendige Zeit ist in der Mietzeit vom Mieter zu berücksichtigen.
2. Je nach Intensität der Raumnutzung behält sich Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH vor, die Reinigung der Räume dem Mieter zu berechnen, dies insbesondere bei Creme- u. Fettflecken etc.

 

IV. Eigentumsvorbehalt

 

Alle vom Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH vermieteten Geräte bleiben uneingeschränkt Eigentum des Inhabers. Verkauf, Verleih oder Überlassung an Dritte ist nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung gestattet.

 

V. Haftung

 

1. Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder durch seine Erfüllungsgehilfen und Modelle verursachten Schäden am Raum, dessen Einrichtung und an geliehenem Equipment, sowie die daraus entstehenden Folgekosten (z.B. Mietausfall). Schadensfälle oder Defekte der gemieteten Geräte und der Raumeinrichtungen sind unverzüglich zu melden.
2. Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH haftet weder für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem Equipment, noch für Personenschäden während des Aufenthaltes in den Räumen des Mietstudios.

 

VI. Zahlungsbedingungen

 

1. Die Miete ist vor Anmietung zu entrichten.
2. Nebenkosten sowie Zusatzleistungen, wie in Punkt II 7. aufgeführt, werden zum Ende der Anmietung abgerechnet und bezahlt.
3. Sonderregelungen sind möglich und bedürfen der vorherigen Absprache und der Schriftform.

 

VII. Recht

 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Sitz des Top-Light-Studios Mönchengladbach GmbH.

 

Top-Light-Studio Mönchengladbach GmbH - Gasstraße 61 - 41236 Mönchengladbach-Rheydt  | info@top-light-studio.de - Telefon: 02166 / 2788192